Kostenrückerstattung

Wir arbeiten nach dem Wahltherapeutenprinzip. Die Therapiekosten werden zunächst vom Patienten übernommen. Im Anschluss an die Therapie wird ein Teil der Therapiekosten von der Krankenkasse refundiert. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie zunächst einen Überweisungsschein von Ihrem Haus- oder Facharzt.
  • Vor Beginn der Therapie müssen Sie die Bewilligung Ihrer zuständigen Krankenkasse einholen, die bei jeder Bezirksstelle Ihrer Krankenkasse erteilt wird. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig, die Verordnung kann zur Genehmigung auch an die Krankenkasse gefaxt oder geschickt werden. Bewahren Sie die Verordnung und die Genehmigung auf. Nur damit ist eine spätere Rückverrechnung möglich. Eine Liste der Bezirksstellen finden Sie weiter unten in unserer Linksammlung.
  • Die Therapiekosten begleichen Sie vor Ort bei uns. Zur Einreichung bei der Krankenkasse erhalten Sie eine Honorarnote und die Zahlungsbestätigung.
  • Die Preise für die Therapie richten sich nach den Therapiezeiten. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Preise und die Höhe der Rückvergütung durch die Krankenkasse.
Linksammlung
Sozialversicherungen
Gebietskrankenkassen:
Burgenland: www.bgkk.at
Niederösterreich: www.noegkk.at
Wien: www.wgkk.at

Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe:
www.esv-bkk.sozvers.at
Krankenkasse öffentlich Bediensteter: www.bva.at
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft:
www.esv-sva.sozvers.at
Sozialversicherung der Bauern: www.svb.at
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien: www.kfa.co.at

Fachlich
www.maitland-konzept.at
www.iaom.de
www.physioaustria.at
www.fh-campuswien.ac.at
www.triggerpunkt.at
www.sfabs.ch
www.ipnfa.ch

Zusammenarbeit
www.praxiserfolg.at
www.pilates-station.at
www.physiotherapie-revital.at

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