Kostenrückerstattung für physiotherapeutische Leistungen
Als Wahltherapeut:innen arbeiten wir nach dem Prinzip, dass Sie die Therapiekosten zunächst selbst tragen. Anschließend können Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Bitte beachten Sie dabei folgende Schritte:
- Ärztliche Verordnung: Lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Überweisung für die physiotherapeutische Behandlung ausstellen.
- Bewilligung durch die Krankenkasse: In der Regel ist es erforderlich, die ärztliche Verordnung vor Beginn der Therapie von Ihrer zuständigen Krankenkasse genehmigen zu lassen. Dies kann persönlich, per Fax oder postalisch erfolgen. Bitte bewahren Sie sowohl die Verordnung als auch die Bewilligung auf, da sie für die spätere Kostenerstattung notwendig sind.
- Bezahlung der Therapie: Die Therapiekosten sind direkt bei uns vor Ort zu begleichen. Sie erhalten von uns eine Honorarnote sowie eine Zahlungsbestätigung zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
- Einreichung bei der Krankenkasse: Reichen Sie die Honorarnote, die Zahlungsbestätigung und die bewilligte ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, um eine teilweise Rückerstattung der Kosten zu erhalten.
Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse und Bundesland. Beispielsweise erstattet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bis zu 80 % des Honorars, das sie einem Vertragstherapeuten für dieselbe Leistung zahlen würde. Aktuelle Erstattungssätze können Sie auf der Website der ÖGK einsehen.
Wichtige Hinweise:
- Bewilligungspflicht: Für Versicherte der ÖGK ist die Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Behandlungen bis zum 30. Juni 2025 ausgesetzt. Dennoch ist es ratsam, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. – Physio Austria
- Einreichungsfrist: ÖGK-Versicherte müssen die Unterlagen innerhalb von 42 Monaten (3,5 Jahren) nach der Behandlung einreichen, um eine Kostenerstattung zu erhalten. – Gesundheitskasse
Zusatzversicherungen: Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, können je nach Vertrag weitere Kosten übernommen werden.
Für detaillierte Informationen und individuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.
Sozialversicherungen
Gebietskrankenkassen:
Burgenland: www.bgkk.at
Niederösterreich: www.noegkk.at
Wien: www.wgkk.at
Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe:
www.esv-bkk.sozvers.at
Krankenkasse öffentlich Bediensteter: www.bva.at
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft:
www.esv-sva.sozvers.at
Sozialversicherung der Bauern: www.svb.at
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien: www.kfa.co.at
Fachlich
www.maitland-konzept.at
www.iaom.de
www.physioaustria.at
www.fh-campuswien.ac.at
www.triggerpunkt.at
www.sfabs.ch
www.ipnfa.ch
Zusammenarbeit
www.praxiserfolg.at
www.pilates-station.at
www.physiotherapie-revital.at