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Gut zu wissen

Kostenrückerstattung

So bekommen Sie einen Teil Ihrer Therapiekosten von der Krankenkasse zurück.

Wahltherapeut:innen

In vier Schritten zur Rückerstattung

Als Wahltherapeut:innen arbeiten wir ohne Kassenvertrag: Sie bezahlen die Therapie zunächst selbst und bekommen anschließend einen Teil von Ihrer Krankenkasse zurück.

  1. Ärztliche Verordnung

    Lassen Sie sich von Ihrer Haus- oder Fachärztin bzw. Ihrem Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen.

  2. Bewilligung – je nach Kasse

    Ob die Verordnung vorab von der Krankenkasse bewilligt werden muss, hängt von Ihrer Versicherung ab (siehe unten). Bewahren Sie Verordnung und ggf. Bewilligung auf – Sie brauchen sie für die Rückerstattung.

  3. Bezahlung bei uns

    Sie bezahlen die Therapie direkt in der Praxis und erhalten eine Honorarnote samt Zahlungsbestätigung.

  4. Einreichen bei der Kasse

    Reichen Sie Honorarnote, Zahlungsbestätigung und Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein – bei der ÖGK z. B. online über meineSV.

Wie viel bekomme ich zurück?

Die Höhe hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Die ÖGK erstattet zum Beispiel 80 % des Tarifs, den sie einer Vertragsphysiotherapeutin bzw. einem Vertragsphysiotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlen würde – nicht 80 % unseres Honorars.

  • Einreichfrist ÖGK: innerhalb von 42 Monaten (3,5 Jahren) nach der Behandlung.
  • Zusatzversicherung: Eine private Zusatzversicherung übernimmt je nach Vertrag weitere Kosten.
  • Versäumte Termine werden von der Kasse nicht übernommen – siehe Stornobedingungen.

Brauche ich eine Bewilligung?

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

    Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt (1. 7. 2025 – 30. 6. 2027)

    gesundheitskasse.at (neuer Tab)
  • BVAEB – Öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau

    Chefärztliche Bewilligung seit 1. 11. 2022 nicht mehr nötig

    bvaeb.at (neuer Tab)
  • SVS – Selbständige und Bäuerinnen/Bauern

    Bewilligungspflicht besteht weiterhin

    svs.at (neuer Tab)
  • KFA Wien – Bedienstete der Stadt Wien

    Bitte direkt bei der KFA erfragen

    kfawien.at (neuer Tab)

Stand: Oktober 2026. Regelungen können sich ändern – bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse.

Wir sind für Sie da

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